3/06/2016

Darf man von einem teutonischen promovierten Anwalt etwa nicht elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten?

Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin

München, 06. März 2016


Antragsgegner
RA Dr Aiko Petersen, Leopoldstr. 19, 80802 München

Ziel des Antrags
Rückzahlung von € 119,- unter Berufung auf § 280 BGB

Nachdem Sie schon von meiner Tochter gehört haben, hier nun mein

Sachverhalt

Nach dieser folgenden Anzeige des Junior Deputy zweiten stellvertr. GF des Jobcenter München und nebenbei "schnellster Chef" von München, Jürgen Sonneck, bat ich DOKTOR Petersen um Verteidigung in der Berufungsverhandlung.



(Dies ist nebenbei bemerkt die deutsche Kurzversion des bekannten Werks von Harry Frankfurt 'On Bullshit'.)

Am 13. Jan. 2015 wartet DOKTOR Petersen per Email  auf:
 "Sollten Sie meine Verteidigung wünschen, würde ich Sie bitten, die Zahlung eines Vorschusses von 200,00 + Umsatzsteuer, mithin 238,00 Euro zu veranlassen. Dann könnte zumindest einmal eine Prüfung der Angelegenheit, eine Akteneinsicht (nicht unwichtig) erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden."

 Ich überwies den Betrag am 14. Jan. 2015. Sodann trat angenehme und wohltuende Funkstille ein bis zum Termin der Berufung am 6. Mai 2015. So stimmt ein Dottore das weitere Vorgehen ab.

 Meine Ehrfurcht vor akademischer Omnipotenz - insbesondere wenn es sich um eine Promotion handelt in einer Tätigkeit, die bekannterweise keine Wissenschaft ist, es sei denn, man läse Popper rückwärts - gestattet mir die Vorstellungkraft, es könne durchaus Anwälte geben ausgestattet mit der Fähigkeit, eine Verteidigung bar jeglichen Interesses und jungfräulich jeglichen Wissens um des zugrunde liegenden Themas. 

Er habe meinen Blog nicht gelesen, erfahre ich noch nach der Verhandlung?!?!?! Nun, das wäre essentiell gewesen.

 Akteneinsicht? Die Akte musste ich mir selber im Juni beim Gericht besorgen.

 Protokoll musste ich extra von Dottore Petersen für die Verfassungsbeschwerde anfordern.

 "Schleimender Mitarbeiter Jean-Marc Vincent"

"Also aus der Beleidigung kommen Sie nicht raus," so RA Petersen. Zum einen ist ihm wohl die deutsche Sprachvielfalt als auch Etymologie fremd, zum anderen gibt es doch zu diesem Thema etliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die waren ihm offenkundig nicht bekannt und/oder interessierten ihn nicht. Ausserdem eine eklatante Fehleinschätzung als der lächerliche Vorwurf der Beleidigung fallen gelassen wurde.

Das bayerische Gericht nahm Anstoss an diesem Himmler Bild mit passendem Zitat zum Vorgehen der Jobcenter.

Ich darf doch von einem deutschen Anwalt, noch dazu armiert mit einem akademischen Titel, elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten. Ich weiss, ich renne bei der Schlichtungsstelle offene Tore ein, denn selbstverständlich wissen sie um Entscheidungen des ECHR wie:

 CASE OF FRESSOZ AND ROIRE v. FRANCE

 CASE OF ASSOCIATION EKIN v. FRANCE

CASE OF BROSA v. GERMANY

 und insbesondere diesen meinen Fall betreffend

 CASE OF VAJNAI v. HUNGARY

 CASE OF FRATANOLÓ v. HUNGARY

 Ich erhielt dann noch ein Gönnerangebot für die Abfassung der Revision zum ALDI Preis von €416,50. Welche Pixelform hätte die nur bekommen??

Also ich bin sprachlos, meine Damen und Herren bei der SDR. Gibt es keinerlei professionelle Ethik mehr im Gewerbe der Jurisprudenz in Teutonien? Nur der Vollständigkeit halber, ein Jüngling mit francophonem Namen Harald Thomé betreibt uneigennützig und speziell für die arrivierte Hartz IV haute volée ein Anwalts-Service-Portal 'my-sozialberatung.de', bei dem sich geneigte Anwälte gegen einen Jahresobulus von € 120,- eintragen können. Ich fand Herrn Petersen hier. Ich bin katastrophal im Englischen; wie wird 'honey trap' richtig geschrieben?

 Ich denke, € 100,- zzgl. UST sind des RAs Performance angemessen.

 Mit besten Grüssen 

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